Die Datenspeicherung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten erfordert es gemäß EU-DSGVO, ein entsprechendes Konzept inklusive Aufbewahrungsfristen zu erstellen. Ist das Einverständnis des Bewerbers eingeholt, so erfolgt die Überwachung der Fristen automatisch über das integrierte Tool zur Löschung und Anonymisierung (1). Die verbundenen Workflows können individuell über den Administrator konfiguriert werden. Entscheiden Sie sich für eine Anonymisierung der Bewerber-daten, so bietet dies den Vorteil, dass diese für Statistiken auch auf Dauer erhalten bleiben. HR4YOU liefert hier systemtechnisch die nötigen Rahmenbedingungen, ob und in welchem Umfang ein Datenschutz-Konzept umgesetzt wird, entscheidet der Kunde selbst.