VBG-Zeitarbeitsprämie: Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von digitalen mobilen Endgeräten

HR4YOU freut sich bekanntgeben zu können, dass ab dem ersten Quartal 2020 jedes Zeitarbeitungsunternehmen, welches auf unserer Software setzt eine zusätzliche Prämie beantragen kann. Hierbei ist nur wichtig, dass alle förderfähigen Positionen gesammelt beantragt werden. HR4YOU hat es als erstes Softwareunternehmen für die ERP-Lösungen HR4YOU-eTemp und HR4YOU-VMS geschafft, sich die VBG-konforme Durchführung der Arbeitsplatzbesichtigung bestätigen zu lassen. Damit besteht hier für HR4YOU-Kunden ein weiterer besonderer Anreiz, unsere Software auch zukünftig einzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass bei der Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen mithilfe von digitalen mobilen Endgeräten, die VBG-Prämie „Z-03 Individuelle Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz“ beantragt werden kann. 

Der Einsatz der mobilen Arbeitsplatzbegehung kommt auch vor Ort beim Kunden sehr gut an, da alle Daten sofort digital erfasst werden und man als moderner Personaldienstleister wahrgenommen wird. Hier leistet HR4YOU einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zum papierlosen Büro in der Zeitarbeit. Zudem ist es eine gute Ergänzung zu unserer AMS Zertifizierung, die wir ebenfalls von der VBG Prämiert bekommen. Ganz besonders erfreut sind wir, dass im Mai 2020 die verbindliche Prämienzusage der VBG erhalten haben. Noch besser ist das wir diese Prämie in den kommenden Jahren immer wieder beantragen können und so unsere Softwarekosten dauerhaft deutlich reduzieren.

Claas HeemannGeschäftsführer bei BESSER Personal Service GmbH

Nachweis als PDF-Download

Das Prämienprogramm der VBG

Die rechtliche Grundlage

  • §38a Prämienverfahrenssatzung der VBG vom 1.1.2012
    Die VBG belohnt durch das aktuelle Prämienverfahren Zeitarbeitsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben.

Voraussetzung für die Prämie

  • Mitgliedschaft länger als 12 Monate
  • Keine offenen Forderungen gegenüber der VBG
  • Kein Insolvenzverfahren
  • Keine Verstöße gegen staatliche Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften die noch nicht abgestellt sind.
  • Antragstellung bis 11.02. des Folgejahres
  • Nur ein Antrag pro Zeitarbeitsunternehmen und Jahr möglich, aber mit verschiedenen Prämien

Ablauf der Antragsstellung

Exemplarisch zeigen wir hier, wie einfach eine Beantragung möglich ist. Wenn Sie sich dieses Formular selbst anschauen möchten, sollten Sie aber Ihre VBG-Kundennummer parat haben.

Die Prämienhöhe

  • Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit dem Entgeltnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.
  • Der Anteil der Prämie beträgt 40 % der Anschaffungskosten.
  • Bei einer Miete kann die Prämie jährlich beantragt werden.

Anforderungen an die Software

  • Ein mobiler Einsatz auf Tabletcomputer oder Smartphone ist gewährleistet.
  • Ein direkter Datentransfer (zum Beispiel über Internetverbindung) zur Software des Zeitarbeitsunternehmens, aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Arbeitsschutzvereinbarung generiert werden, ist möglich (lesender und schrei­bender Zugriff).
  • Das Anlegen von Arbeitsplätzen auf Basis der Arbeitsplatzbesichtigung ist möglich.
  • Das Aktualisieren/Ändern von bereits erfassten Arbeitsplätzen ist möglich.
  • Sicherstellen, dass eine Historie vorhanden ist, die gewährleistet, dass Änderun­gen mindestens für den Verlauf eines Jahres nachvollziehbar sind.
  • Unterscheidbarkeit zwischen Erstbesichtigung und Folgebesichtigungen.