Neue Europäische Datenschutz Grundverordnung

Europäische Datenschutz Grundverordnung

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DS-GVO). Ab diesem Termin wird das Funktionieren des Datenschutzmanagements nach DS-GVO ohne weitere Übergangsfrist erwartet. Mit diesem Datum erlangen auch die umfangreichen und verschärften Haftungs- und Bußgeldnormen Gültigkeit. Damit steigt allein im Hinblick auf organisatorische Verfehlungen das Bußgeldrisiko auf bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Es gibt somit zur Zeit in den Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einiges zu tun. Dieses gilt zumindest für alle HR4YOU-Anwender, bei denen die HR4YOU als „Auftragsdatenverarbeiter“ tätig ist. Alle aktuellen Vertragsverhältnisse mit HR4YOU beinhalteten zur Zeit einen „Auftrag zur Datenverarbeitung“ gem. §11 BDSG nebst einer Dokumentation der „Technisch organisatorischen Maßnahmen“ gem. §9 BDSG.

Vertagsergänzung schon vorbereitet

Damit Sie auch in Zukunft alle formalen und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, haben wir bereits heute im Hinblick auf die neue Europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DS-GVO) eine Vertragsergänzung für Sie vorbereitet. Diese konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Ihnen als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenverarbeitung und HR4YOU als „Auftragsdatenverarbeiter“. Die EU-DS-GVO wird ab 25.05.2018 gültiges Recht, hat Öffnungsklauseln zum überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gilt jedoch vorrangig.

 

Die gesamte EU-DS-GVO finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei HR4YOU finden Sie hier.