Wir speichern Ihre Daten NUR in Deutschland Der EuGH hat mit dem Urteil Schrems II deutlich gemacht, dass ein Datenaustausch mit den USA nur mittels verschärfter Schutzvorschriften zulässig ist. Der bisher geltende Angemessenheitsbeschluss für einen Datentransfer „Privacy Shield“, der auf die im Oktober 2015 für ungültig erklärte „Safe Harbor“-Regelung folgte, ist seit dem 16. Juli...Read More