Countdown: 100 Tage bis zur EU-DSGVO

EU-DSGVO

Es sind noch genau 100 Tage bis die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 zum geltenden Recht wird. Wenn Sie von einer Übergangsfrist ausgehen, dann müssen Sie wissen, dass Sie sich aktuell innerhalb dieses Übergangszeitraumes befinden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäisches Union bereits veröffentlicht worden.  Wir haben Ihnen unter dem URL: https://support.hr4you.org/upload_dateien/Tipps_zur_Umsetzung_der_DSGVO.pdf einige Punkte zur Umsetzung der EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen aufgeschrieben. Bitte reflektieren Sie die einzelnen Punkte. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten über Ihren unternehmensspezifischen Action-Plan.

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass die bisher für Unternehmen einschlägigen Regelungen des deutschen Datenschutzrechts weitgehend durch die Verordnung ersetzt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz wird in weiten Teilen neu gefasst. Ab dem 25. Mai 2018 müssen Verantwortliche die Verordnung einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Die Aufsichtsbehörden haben in einem 10-Punkte-Papier Anregungen für Unternehmen zur Vorbereitung auf die EU-DSGVO zusammengestellt (URL: https://support.hr4you.org/upload_dateien/10-Punkte-Papier_DSGVO.pdf).

Nutzen Sie auch unsere kostenfreien Seminare, Online-Seminar und sonstigen Informationsveranstaltungen zum Thema EU-DSGVO, Datenschutz und IT-Sicherheit. Stellen Sie – insbesondere für das Online-Recruiting – sicher, dass Sie die Transparenzpflichten nach Art. 13 erfüllen und Sie Ihre Datenschutzinformationen und Einwilligungserklärungen aktualisiert haben.