Poolbildung wird verboten!
Am 22.07.2019 haben sich die Nutzungsbedingungen der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit geändert. Im verlinkten PDF sind die Änderungen enthalten, wobei Neuerungen in ROT gekennzeichnet sind. Besonders wichtig dürfte der §9 Absatz 5 und 6 sein, der das Verbot einer Poolbildung behandelt.